Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Anfrage von einer Angestellten erhalten, dass sie sich unsicher ist ob die Elternzeit bei ihr richtig berechnet worden ist.
Ich bin mir mittlerweile auch unsicher, ob es so passt, da es sehr kompliziert war.
Ich hoffe, Sie können mir da weiterhelfen, vielen lieben dank vorab.
Folgender Sachverhalt:
Unsere Angestellte hat am 26.11.2022 ihr erstes Kind geboren und zwei Jahre Elternzeit beantragt.
Am 01.02.2024 hat sie ihr zweites Kind geboren und die Elternzeit vom Ersten Kind unterbrochen.
Von 730 (2*365) hat sie 382 Tage verbraucht und 348 Tage sind nach meiner Berechnung übriggeblieben.
Diese Zeit wird am Ende der Elternzeit von Kind Nr. II angehängt, für dieses hat sie 3 Jahre beantragt.
Elternzeit Kind Nr. I 348 Tage übrig
Elternzeit Kind Nr. II 01.02.2024 – 31.01.2027 (3 Jahre beantragt)
+ Rest Kind Nr. II 01.02.2027 – 15.01.2028
+ Verlängerung Elternzeit Kind Nr. II + 1 Jahr
=15.01.2029, der Erste Arbeitstag wäre entsprechend der 16.01.2029.
Können Sie mir bitte kurz helfen ob das so stimmt?
Vielen lieben Dank für die Unterstützung und eine schöne Woche.