Expertenforum - Schülerpraktikum

Expertenforum

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Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

  • 01
    Schülerpraktikum

    Wir beschäftigen für für 2 Wochen eine Schülerin in einem vorgeschriebenen Praktikum. Sie erhält von uns ein monatliches Entgelt von 240,--€. Ist dieses Praktikum sozialversicherungsfrei und mit welchem Personengruppenschlüssel melden wir die Schülerin an?

    Vielen Danek für Ihre Unterstützung!

    Daniela Mertl

  • 02
    RE: Schülerpraktikum

    Hallo Frau Mertl,

    Schüler, die ein Schülerpraktikum ableisten, bleiben während des Praktikums Schüler ihrer Schule. Sie sind weder Arbeitnehmer noch Auszubildende. Ein Schülerpraktikum ist eine Schulveranstaltung, wobei der Unterrichtsort lediglich während des Praktikums in den Betrieb verlegt wird.
     
    Ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung liegt nicht vor. Eine freiwillige Vergütung des Arbeitgebers hat deshalb - unabhängig vom Betrag - in einem solchen Fall keinen Entgeltcharakter und ist demzufolge weder zu verbeitragen noch zu melden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

  • 03
    RE: Schülerpraktikum

    Vielen Dank!

    Als Personengruppenschlüssel würde ich demnach 190 melden?

     

  • 04
    RE: Schülerpraktikum

    Hallo Frau Mertl,
     
    da es sich in Ihrem Fall nach unserem Verständnis auch nicht um eine Beschäftigung im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung handelt, ist demzufolge auch keine Meldung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ zu übermitteln.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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