Expertenforum - Schüler Ferienarbeit

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  • 01
    Schüler Ferienarbeit

    Sehr geehrte Damen und Herren, ein AN ist Schüler 17 Jahre 11. Klasse Gymnasium, Ende der

    Vollschulzeitpflicht in Sachsen ist die 9. Klasse. Teilen Sie unsere Meinung, dass der Schüler in den

    Februarferien täglich 6 Std. an 5 Tagen die Woche x 2 Wochen beschäftigt werden darf?


    Wie lange darf ein Schüler 17 Jahre 11. Klasse Gymnasium, Ende der Vollschulzeitpflicht in Sachsen 9. Klasse generell neben der Schule und in den Ferien Arbeiten?

    Vielen Dank Kluge

     

  • 02
    RE: Schüler Ferienarbeit

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Wenn der Schüler nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegt und 17 Jahre alt ist, gilt er als Jugendlicher im Sinne des § 2 Abs. 2 JArbSchG. Es gelten dann die Regelungen der §§ 8 ff. JArbSchG. Die zulässige tägliche Arbeitszeit beträgt danach max. 8 Stunden bei 40 Wochenstunden.


    Die von Ihnen angedachte Beschäftigung in den Februarferien ist daher zulässig.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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