Hallo Expertenteam.
Es geht um Zuschläge für Samstagsarbeit nach 20.00 Uhr.
Diese wurden ab 2018 von uns bisher als steuer- und sozialversicherungsfrei Zuschläge bewertet (laut Schreiben des Bay. Staatsministeriums der Finanzen vom 23.02.2018).
Eine anderslautende Meinung eines externen Kollegen ist, dass Samstagszuschläge immer steuer- und sozialversicherungspflichtig sind.
Wie verhält es sich denn nun, hat sich die Rechtslage inzwischen geändert?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.