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  • 01
    Säumniszuschläge ab 2026

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich habe einige Mandanten, die ich im Schätzverfahren abrechne. Neue Mitarbeiter werden hierbei erst in der Beitragsschätzung des Folgemonats berücksichtigt. Wenn also ein Mitarbeiter mit Versicherung bei Krankenkassen X zum 01.01. eingestellt wird und keine weiteren Mitarbeiter bei derselben Krankenkasse X versichert sind, haben wir im Januar keinen Beitragsnachweis. Mein System würde erstmals einen Beitragsnachweis im Februar generieren, der die Beiträge von Januar enthält.

    Ich würde das nun gerne so lösen, dass ich händisch einen "Null-Nachweis" für Januar anstoße und im Februar kommt dann der übliche Beitragsnachweis für Februar, der auch die Januar-Beiträge enthält. Vermeide ich somit die Säumniszuschläge? Würde durch den "Null-Nachweis" die Beitragsschätzung für Januar durch Krankenkasse X umgangen werden?

     

  • 02
    RE: Säumniszuschläge ab 2026

    Hallo C. Volz,

    der Beitragsnachweis ist für jeden Entgeltabrechnungszeitraum zu übermitteln, in dem Beschäftigte gemeldet sind. Folglich ist ein Beitragsnachweis mit „Null-Beträgen“ auch für Entgeltabrechnungszeiträume zu erstellen, in denen ausnahmsweise keine Beiträge anfallen. Hierzu zählen nach unserem Verständnis auch Fälle der von Ihnen beschriebenen Art im Rahmen des Schätzverfahrens.

    Hierdurch werden Beitragsschätzungen vermieden, die die Einzugsstelle dann vorzunehmen hätte, sofern der Arbeitgeber den Beitragsnachweis-Datensatz nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt. Durch die Übermittlung eines „Null-Beitragsnachweises“ im Rahmen des Schätzverfahrens kann nach unserer Auffassung folglich auch kein Säumniszuschlag erhoben werden.

    Zur Vermeidung von Rückfragen sollte mit der zuständigen Krankenkasse abgestimmt werden, ob eine separate Information, dass die angefallenen Beiträge im Zeitraum des „Null-Beitragsnachweises" im Beitragsnachweis des Folgemonats nachgewiesen werden, erforderlich ist.  

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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