Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgende Fragestellung: Für Sachbezüge von Seiten des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer gibt es eine Freigrenze von 50 Euro pro Monat (steuer- und sv-frei).
Gilt diese Freigrenze auch bei dem Ansatz von Sachbezugswerten?
Beispiel: Ein Mitarbeiter frühstückt jeden Arbeitstag kostenlos in der Kantine des Arbeitgebers. Bei 20 Arbeitstagen im Monat und einem Sachbezugwert von 2 Euro pro Frühstück wären das ein geldwerter Vorteil von 40 Euro (20 x 2 Euro) pro Monat. Da dieser Betrag unter 50 Euro liegt, wäre dieser Sachbezug steuer-und sv-frei. Ist dies so korrekt, oder gilt bei Sachezugswerten eine andere Regelung?
Vielen Dank.