Sehr geehrte Damen und Herren,
eine AN ist Mitglied in einem Fitnessstudio mit Beitrag 90 €. Nun soll es die Reglung geben, dass der AG auf seinen Namen eine Dauerrechnung über mtl. 50 € erhalt und von seinem Geschäftskonto überweist. Dieser Betrag wird dann vom Fitnessstudio auf die 90 € Beitrag AN angerechnet. Mit diese Konstellation sehen wir die Vorgaben für einen Sachbezug gegeben und der Betrag kann steuerfrei gewährt werden. Folgen Sie unserer Einschätzung? Vielen Dank Kluge