Hallo,
ein Mitarbeiter nutzt die Unterkunft (Zimmer mit Gemeinschaftsräumen) nur an einzelnen Tagen, da er teilweise eine Fahrgemeinschaft nutzt und dann beim Mandanten übernachtet, zum Teil aber auch wieder nach Hause fährt. Ist dann die tatsächliche Anzahl der Übernachtungen pro Monat mit dem kalendertäglichem Wert anzusetzen? (9,27 Euro x X Tage)
Danke für die Antwort