Sehr geehrte Damen und Herren,
ein AG möchte seinen Mitarbeitern einen steuerfreien Zuschuss zur Mitarbeiterverpflegung in Höhe von 3,10 € x 15 AT = 46,50 € gewähren. Zusätzlich sollen die Mitarbeiter einen Sachbezug von mtl. 50,00 € erhalten. Teilen Sie unsere Auffassung, dass der Zuschuss zur Mitarbeiterverpflegung steuerfrei n i c h t mit dem Sachbezugswert 50,00 € zusammen zu rechnen ist und nebeneinander gewährt werden kann?
Mit freundlichen Grüßen
Kluge