Expertenforum - Sachbezug Tankgutscheine Erwerb durch AG

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  • 01
    Sachbezug Tankgutscheine Erwerb durch AG

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich habe eine weitere steuerrechtliche Frage zu den anlasslosen Sachbezügen (bis 50€/Monat):

    Ist es zulässig, dass der Arbeitgeber am Anfang des Jahres eine große Anzahl an Tankgutscheinen erwirbt (je unter/bis 50€) und diese monatlich an die Mitarbeiter aushändigt? Oder muss der Tankgutschein jeweils im Monat der Aushändigung gekauft werden?

    Wenn es zulässig ist, mehrere Gutscheine auf einmal zu kaufen und nach und nach auszuhändigen, gibt es dann eine Vorschrift, wie das dokumentiert werden muss?

    Herzlichen Dank für eine Antwort,

    C. Z.

     

  • 02
    RE: Sachbezug Tankgutscheine Erwerb durch AG

    Sehr geehrter Fragesteller,


    lohnsteuerlich ist nicht relevant, wann sich der Arbeitgeber mit Werten (Gutscheinen etc.) bevorratet, die er als Sachbezug an Arbeitnehmer weitergeben möchte.


    Zuflusszeitpunkt (und damit relevanter Zeitpunkt für die lohnsteuerliche Betrachtung) ist bei Ausgabe von Tankgutscheinen (aus denen sich ein Rechtsanspruch des empfangenen Arbeitgebers gegenüber den Einlösestellen, z.B. Tankstellen-Ketten, ergibt) der Erhalt des jeweiligen Gutscheins. (Wird also monatlich z.B. ein Gutschein über EUR 50 ausgereicht, ist die Sachbezugs-Freigrenze eingehalten. Unwichtig ist dabei, ob der Arbeitnehmer den Gutschein im jeweiligen Monat einlöst oder mehrere Gutscheine "ansammelt" und dann oberhalb des Betrages von EUR 50 in einem bestimmten Monat einlöst.)


    Die Einhaltung (oder Überschreitung) der Freigrenze muss so dokumentiert werden, dass eine Prüfung auch nachträglich möglich bleibt. Die konkrete Ausgestaltung ist dem Arbeitgeber freigestellt. Möglich wäre z.B., Quittungen der Arbeitnehmer mit Datum des jeweiligen Erhalts zu den Lohnunterlagen zu nehmen. Ebenso möglich (und weniger aufwendig) wäre die datierte Bestätigung des zuständigen Mitarbeiters/der Ausgabestelle, an welchem Tag für einen bestimmten Monat und an welche Beschäftigten Gutscheine über z.B. EUR 50 ausgereicht wurden. Bei technischer Zustellung (z.B. monatliche Übermittlung von Gutschein-Codes per E-Mail) kann das Sendeprotokoll zu den Lohnunterlagen genommen werden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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