Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Sachbezug, gem. § 8 Abs. 2 EStG

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir möchten unseren Mitarbeitern einen monatlichen steuer- und sv-freien Sachbezug gem. § 8 Abs. 2 EstG gewähren (konkret EGYM-Wellpass, als Benefit mit einem Arbeitgeberzuschuss i.H.v. 34,00€). Im Allgemeinen ist die Berechtigung der Mitgliedschaft daran geknüpft, dass der MA ein laufenden Arbeitslohn erhält.


    In diesem Zusammenhang stellen sich uns Fragen bezüglich der steuerlichen als auch sv-rechtlichen Abwicklung :


    Können wir unseren Mitarbeitern steuer- und sv-frei den Sachbezug gewähren, wenn


    - sie mehr als einen vollen Monat in Elternzeit sind,

    - größer gleich einen vollen Monat aus der Lohnfortzahlung fallen,

    - größer gleich einen vollen Monat unbezahlten Urlaub haben,


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung


    Ihr FP20-Team

  • 02
    RE: Sachbezug, gem. § 8 Abs. 2 EStG

    Guten Tag,
     
    das Sozialversicherungsrecht folgt bei der Beurteilung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts in der Regel dem Steuerrecht.
     
    Ihre Frage betrifft steuerrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Steuerrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf steuerrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt sowie Fachanwälten für Steuerrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Steuerrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Steuerrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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