Expertenforum - Sachbezug bei Krankengeld

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  • 01
    Sachbezug bei Krankengeld

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein AN erhält Krankengeld. Der AG möchte ihm weiterhin den Tankgutschein trotz Unterbrechung der Lohnzahlung zukommen lassen. Der Tankgutschein soll unter die Sachbezugsfreigrenze von 50,00 € eingeordnet werden. Ist hierbei mit einer Anrechnung an das Krankengeld zu rechnen?

    Vielen Dank Kluge

     

  • 02
    RE: Sachbezug bei Krankengeld

    Hallo Kluge,

    in § 23c Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV ist geregelt, dass arbeitgeberseitige Leistungen, die für die Zeit des Bezugs von Sozialleistungen (z.B. Krankengeld) gezahlt werden, nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt (=beitragspflichtige Einnahme) gelten, wenn die Einnahmen zusammen mit den Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt (§ 47 SGB V) nicht um mehr als 50,00 € übersteigen. Das hat zur Folge, dass alle arbeitgeberseitigen Leistungen (u.a. Sachbezüge wie Tankgutscheine), die für die Zeit des Bezugs der Sozialleistungen laufend gezahlt werden, bis zum maßgeblichen Nettoarbeitsentgelt nicht der Beitragspflicht unterliegen (SV-Freibetrag).

    Alle darüber hinausgehenden Beträge sind erst dann als beitragspflichtige Einnahmen zu berücksichtigen, wenn sie die Freigrenze in Höhe von 50,00 € übersteigen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Sachbezug bei Krankengeld

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für die Antwort. Daraus hat sich folgende Rückfrage ergeben:


    "Alle darüber hinausgehenden Beträge sind erst dann als beitragspflichtige Einnahmen zu berücksichtigen, wenn sie die Freigrenze in Höhe von 50,00 € übersteigen." Ist hier die Sachbezugsfreigrenze gemeint?


    Somit ist der vom AG während des Bezuges von Krankengeld weitergewährte Tankgutschein in Höhe von 46 € beitragsfrei; ein Ruhen des Krankengeldes, welches vom Weiterbezug von beitragspflichtigem Arbeitsentgelt abhängig ist, ergibt sich hier nicht. Ist dieses Verständnis richtigt?

    Nochmals vielen Dank! Kluge

  • 04
    RE: Sachbezug bei Krankengeld

    Hallo Kluge,

    die in § 23c Abs. 1 Satz 1 SGB IV geregelten arbeitgeberseitigen Leistungen können sowohl Barlohn als auch Sachbezüge (z. B. ein Tankgutschein) darstellen.

    Allerdings ist die Sachbezugsgrenze (ebenfalls 50,00 €) in diesem Kontext nicht mit den arbeitgeberseitigen Leistungen, die während des Bezuges von Krankengeld weitergezahlt werden, gleichzusetzen. Es handelt sich hierbei um unterschiedliche Grenzen, welche zufällig dieselbe Höhe aufweisen.

    Da in Ihrem Sachverhalt der Tankgutschein unter der 50,00 €-Freigrenze liegt, ist dieser nicht als beitragspflichtige Einnahme zu berücksichtigen und hat keine Auswirkungen auf die Höhe des Krankengeldes der betroffenen Person.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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