Expertenforum - Sachbezüge (Tankgutschein/Betriebliche KV)

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  • 01
    Sachbezüge (Tankgutschein/Betriebliche KV)

    Hallo zusammen,


    wir haben einen Mandanten, der bisher an seine Arbeitnehmer 50€ Tankgutscheine monatlich aushändigt, sprich hier ist die Grenze bereits ausgeschöpft, nun möchte er für die Arbeitnehmer eine Betriebliche Krankenversicherung abschließen, die monatlichen Kosten belaufen sich auf 70€, sprich er kommt mit dem Betrag über die Grenze. Wie müssen wir dies nun abrechnungstechnisch abbilden bzw. wie ist es korrekt zu betrachten.


    Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: Sachbezüge (Tankgutschein/Betriebliche KV)

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage betrifft steuerrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Steuerrechts keine Stellungnahme abgeben können.
    Antworten auf steuerrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt sowie Fachanwälten für Steuerrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Frage in der Rubrik „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ eingestellt wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Steuerrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Steuerrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Sachbezüge (Tankgutschein/Betriebliche KV)

    Sehr geehrter Fragesteller,


    wir dürfen die Frage nachfolgend lohnsteuerlich beurteilen und für die SV-rechtlichen Aspekte auf die Fachexperten Sozialversicherung verweisen.


    Steuerlich gilt (da die Sachbezugs-Freigrenzen bereits ausgeschöpft sind):


    - Zunächst ist zu prüfen, ob sich aus der konkreten Versichderung direkte Ansprüche der Arbeitnehmer gegen das Versicherungsunternehmen ergeben. Nur für diesen Fall ist bereits die Tragung der laufenden Versicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber als geldwerter Vorteile der einzelnen Arbeitnehmer zu betrachten und zu versteuern. (Andernfalls ergibt sich ein geldwerter Vorteil in Höhe der jeweiligen Versicherungsleistung erst dann, wenn diese gegenüber dem Arbeitgeber erfolgt und der Arbeitgeber sie betroffenen Arbeitnehmern zukommen lässt.)


    - Im Normalfall (direkte Ansprüche der Arbeitnehmer als Versicherte gegen die Versicherung) erfolgt die Versteuerung (1) individuell nach ELStAM oder (2) mit Pauschsteuersatz von 30 % gemäß § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG oder (3) nach Zulassung durch das Betriebstätten-Finanzamt auf Arbeitgeberantrag mit dem Durchschnitts-Pauschsteuersatz gemäß § 40Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (soweit die sonstigen Bezüge je Arbeitnehmer EUR 1.000 je Kalenderjahr nicht übersteigen).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 04
    RE: Sachbezüge (Tankgutschein/Betriebliche KV)

    Vielen Dank führ Ihre Antwort, habe ich dies richtig verstanden, wenn die Versicherung einen geldwerten Vorteil darstellt und der Arbeitgeber die Beiträge nicht pauschal versteuern möchte, hat der Arbeitnehmer den kompletten Betrag in Höhe von 50€ Tankgutschein und 70€ Betriebliche Krankenversicherung, sprich in Summe 120€ persönlich zu versteuern oder muss er nur den übersteigenden Betrag in Höhe von 70€ versteuern?


    Vielen Dank.


     

  • 05
    RE: Sachbezüge (Tankgutschein/Betriebliche KV)

    Sehr geehrter Fragesteller,


    es ist richtig, dass bei Überschreiten der Freigrenze von EUR 50 für Sachbezüge der volle Betrag (nicht nur der Betrag oberhalb EUR 50 monatlich) als Einnahmen im Sinne von § 8 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 zu behandeln sind (damit auch Lohnsteuer auf den Gesamtbetrag anfällt).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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