Expertenforum - Sachbezüge

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    Sachbezüge

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    ein Mitarbeiter, der im November seinen 65. Geburtstag hatte, hat im Zusammenhang dem persönlichen Anlass Geschenke im Wert von 60 € erhalten.


    Der Kauf von Blumen etc. wurde im Januar gekauft und dem Mitarbeiter ausgehändigt.


    1. Ist es Pflicht die Aushändigung von Gutscheinen (Sachbezüge) etc. auf der Abrechnung mit aufzuführen oder ist es ausreichend pro Monat eine Liste zu führen, wo die Mitarbeiter hierzu aufgeführt sind, so dass ein Prüfer sehen kann, inwieweit die Grenzen eingehalten wurden?


    2. Das persönliche Ereignis war im November --> der Kauf der Blumen etc. im Januar. Wenn die Aufführung auf der Lohnabrechnung vorgenommen wird --> muss dies im November aufgeführt werden oder tatsächlich in dem Monat, wo dies dem Mitarbeiter ausgehändigt wurde? Hätte der Mitarbeiter z.B. im Januar noch sein 10jähriges Jubiläum, so würde er durchaus die 60 € überschreiten, sollte tatsächlich auch für den 65. Geburtstag der Januar ausschlaggebend sein.


    3. Wir erhalten z. B. im allgemein die Listen für die Aushändigung von Gutscheinen (max. 50 € je Mitarbeiter im Monat) im Folgemonat z.B. Aushändigung der Gutscheine im Januar --> Erhalt der Listen im Februar. Wenn der Eintrag auf der Lohnabrechnung vorgenommen wird, so müssen wir dies auf die Abrechnung im Februar setzen mit dem Verweis "Enstehungsmonat 01.2025", da das Programm mit dieser Eingabe keine Rückrechnung erstellt, da es Entgelttechnisch zu keiner Änderung (Nachzahlung) kommt. Erhalten wir z.B. die Liste von Februar schon vorzeitig, so dass diese für die Abrechnung mit angesetzt werden kann, würde es hier zu einem Problem kommen, wenn die 50 € zweimal aufgeführt werden? Mit dem Entstehungsmonat erfolgte jedoch eine klare Zuordnung für welchen Monat dies zutrifft.


    Unklar ist, wie die Zuordnung tatsächlich zu erfolgen hat, damit die Aufführung für Prüfungen klar darzulegen ist.


    Für eine Rückmeldung - vorab besten Dank.


    PersobueroSC


     

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