Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgende Fragestellung: Wir beschäftigen derzeit einen Oberarzt, der von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist und Mitglied bei einer Ärzteversorgung ist. Dieser Oberarzt übernimmt nun künftig die Tätigkeit eines Chefarztes. Frage: Muss der Arzt durch den Wechsel der Tätigkeit eine neue Befreiung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen oder bleibt die aktuelle Befreiung weiterhin gültig? Bitte geben Sie mir an, wo ich die Regelung nachlesen kann. Vielen lieben Dank.