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  • 01
    RV-Befreiung bei Wechsel von Oberarzt zu Chefarzt

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben folgende Fragestellung: Wir beschäftigen derzeit einen Oberarzt, der von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist und Mitglied bei einer Ärzteversorgung ist. Dieser Oberarzt übernimmt nun künftig die Tätigkeit eines Chefarztes. Frage: Muss der Arzt durch den Wechsel der Tätigkeit eine neue Befreiung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen oder bleibt die aktuelle Befreiung weiterhin gültig? Bitte geben Sie mir an, wo ich die Regelung nachlesen kann. Vielen lieben Dank.

  • 02
    RE: RV-Befreiung bei Wechsel von Oberarzt zu Chefarzt

    Hallo Karl,
     
    das Bundessozialgericht hat in seinen Urteilen vom 31.12.2012 konkretisiert, dass ausnahmslos jede Entscheidung über die Befreiung eines Pflichtmitgliedes einer berufsständischen Versorgungseinrichtung von der Versicherungspflicht in wortgetreuer Auslegung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI nur für die ganz konkrete Beschäftigung bei einem Arbeitgeber gilt.
     
    Bei jedem Tätigkeitswechsel ist demzufolge die Befreiung erneut zu beantragen. Dies gilt insbesondere für den Wechsel des Arbeitgebers oder bei wesentlichen Änderungen des Tätigkeitsfeldes beim selben Arbeitgeber.
     
    Eine Beförderung beispielsweise vom Oberarzt zum Chefarzt oder vom Assistenzarzt zum Facharzt oder der Wechsel in eine andere Abteilung desselben Krankenhauses sind nach unserem Kenntnisstand keine wesentlichen Änderungen des Tätigkeitsfeldes.
     
    In Ermangelung konkreterer Aussagen seitens des Gesetzgebers empfehlen wir Ihnen bzw. der betreffenden Person, die jeweilige Vorgehensweise mit dem zuständigem Versorgungswerk abzustimmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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