Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Ruhestand Soldat

    Liebes Expertenteam,


    wir beschäftigen derzeit einen pensionierten Berufssoldaten in Vollzeit. Er ist im Juni 1963 geboren und hat somit bereits das 62. Lebensjahr vollendet. Nach Mitteilung des Mitarbeiters wurde die für Berufssoldaten vorgesehene Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand erreicht.


    Vor diesem Hintergrund stellt sich für uns die Frage, ob wir die bisher verwendeten Schlüssel Beitragsgruppe 0310 und Personengruppe 119 anpassen müssen.


    Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns im Voraus.


    Mit freundlichen Grüßen

    Personalbüro

  • 02
    RE: Ruhestand Soldat

    Guten Tag,
     
    für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung kommt es zunächst grundsätzlich auf das Alter für die Regelaltersrente der gesetzlichen Rentenversicherung an. Den Personengruppenschlüssel 119 bekommen Personen, die eine Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine entsprechende Versorgung von einer berufsständischen Versorgungseinrichtung oder eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen wegen Erreichens einer Altersgrenze beziehen (§ 5 Abs. 4 Nr. 1 und 2 SGB VI).
     
    Sobald Anspruch auf eine beamtenrechtliche Altersversorgung (Pensionär) besteht, liegt Rentenversicherungsfreiheit vor. Der Arbeitgeber zahlt in diesem Fall aber seinen Beitragsanteil. Die Beitragspflicht in der Arbeitslosenversicherung ist hingegen ausschließlich an die Regelaltersgrenze gekoppelt ( Ab Jahrgang 1948 bis 1963 stufenweise ansteigend bis zum 67. Lebensjahr).
     
    Da Ihr Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat liegt Rentenversicherungsfreiheit aufgrund der beamtenrechtlichen Altersversorgung vor, in der Arbeitslosenversicherung besteht aber volle Beitragspflicht. Es ist die Beitragsgruppe „0310“ und die Personengruppe „119“ zu übermitteln.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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