Liebes Expertenteam,
wir beschäftigen derzeit einen pensionierten Berufssoldaten in Vollzeit. Er ist im Juni 1963 geboren und hat somit bereits das 62. Lebensjahr vollendet. Nach Mitteilung des Mitarbeiters wurde die für Berufssoldaten vorgesehene Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand erreicht.
Vor diesem Hintergrund stellt sich für uns die Frage, ob wir die bisher verwendeten Schlüssel Beitragsgruppe 0310 und Personengruppe 119 anpassen müssen.
Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Personalbüro