Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter hat gekündigt. Aufgrund zu viel abgebauten Flexzeitstunden und in Folge eines monetären Abzugs der zu viel abgebauten Stunden vor dem Austrittszeitpunkt 31.08.2024 ergibt sich ein Forderungsbetrag von ca. 9.000 EUR gegenüber dem Mitarbeiter.
Kann eine Rückzahlungsvereinbarung mit dem bereits ausgeschiedenen Mitarbeiter auch nach Austritt erfolgen und ist der geldwerte Vorteil dann entsprechend monatlich nach dem Austrittszeitpunkt mit SK 6 zu versteuern?
Vielen Dank.