Expertenforum - Rückwirkende Zahlung von Entgelt zuzüglich Zinsen

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  • 01
    Rückwirkende Zahlung von Entgelt zuzüglich Zinsen

    Wir müssen einen MA Entgelt zuzüglich Zinsen nachzahlen.

    Wie werden diese Zinszahlungen beitrags- bzw. steuerrechtlich behandelt?

    Müssen diese über die Lohnabrechnung gezahlt werden?

    Müssen diese auch auf der Elsterbescheinigung bescheinigt werden?


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Rückwirkende Zahlung von Entgelt zuzüglich Zinsen

    Hallo Reinhold,
     
    Zinsen, die ein Arbeitgeber z. B. aufgrund eines Arbeitsgerichtsurteils auf ein (verspätet) gezahltes Arbeitsentgelt zu zahlen hat, unterliegen nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.
     
    Zur steuerlichen Bewertung - insbesondere die Beantwortung der Frage, ob dies in der Elsterbescheinigung zu bescheinigen ist - kontaktieren Sie bitte das zuständige Finanzamt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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