Expertenforum - rückwirkende Umfirmierung, Sozialversicherungsrecht Ihre Antwort vom 25.02.2025

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  • 01
    rückwirkende Umfirmierung, Sozialversicherungsrecht Ihre Antwort vom 25.02.2025

    Hallo Expertenteam,

    vielen Dank für die Antwort. Um sicher zu gehen, dass es kein Missverständnis zum Sachverhalt gab:

    Im August 2024 fand eine rückwirkende Ausgliederung zur Neugründung des e.K. in eine GmbH mit Ausgliederungsstichtag zum 01.01.2024 um 0:00 Uhr statt. Die Eintragung der GmbH bzw. der Ausgliederung fand im Oktober 2024 statt.


    Ab wann müssen die SV-Meldungen nicht mehr über das Einzelunternehmen, sondern über die GmbH gemacht werden:

    01.01.2024 (rückwirkende Korrektur)

    August 2024 (Beurkundung der Umwandlung)

    Oktober 2024 (Eintragung der GmbH und der Umwandlung)

    Vielen Dank im Voraus

     

  • 02
    RE: rückwirkende Umfirmierung, Sozialversicherungsrecht Ihre Antwort vom 25.02.2025

    Hallo R.Tax,

    aufgrund Ihrer Rückfrage haben wir uns noch einmal intensiv mit dem Thema beschäftigt. Nach wie vor sind wir der Auffassung, dass trotz Ihrer zusätzlichen Angaben eine rückwirkende Korrektur von Beiträgen und Meldungen zum 01.01.2024 zu erfolgen hat. Insbesondere vor dem Hintergrund der Haftung von ggf. nachzuzahlenden Sozialversicherungsbeiträgen, die sich aus einer Betriebsprüfung durch die deutsche Rentenversicherung ergeben könnten, sehen wir eine spätere „Umstellung“ äußerst kritisch.

    Allerdings konnten auch wir zu der angesprochenen Thematik keine eindeutige gesetzliche Rechtsgrundlage ermitteln, wie in Fällen der der von ihnen beschriebenen Art verbindlich umzugehen ist.

    Daher empfehlen wir Ihnen, die weitere Vorgehensweise mit den jeweils beteiligten Krankenkassen abzustimmen.   

    Ergänzend haben wir noch eine Bitte:

    Bitte verwenden Sie zukünftig bei Ergänzungen oder Rückfragen zu bereits gestellten Fragen nicht den Button „Neuer Beitrag“, sondern nutzen Sie bitte das Textfeld „Beitrag“ unterhalb der bisherigen Einträge im selben Thread. Dies erleichtert sowohl uns als auch anderen Usern, den Zusammenhang eines Sachverhalts nachvollziehen zu können. 
     
    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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