Hallo Expertenteam,
vielen Dank für die Antwort. Um sicher zu gehen, dass es kein Missverständnis zum Sachverhalt gab:
Im August 2024 fand eine rückwirkende Ausgliederung zur Neugründung des e.K. in eine GmbH mit Ausgliederungsstichtag zum 01.01.2024 um 0:00 Uhr statt. Die Eintragung der GmbH bzw. der Ausgliederung fand im Oktober 2024 statt.
Ab wann müssen die SV-Meldungen nicht mehr über das Einzelunternehmen, sondern über die GmbH gemacht werden:
01.01.2024 (rückwirkende Korrektur)
August 2024 (Beurkundung der Umwandlung)
Oktober 2024 (Eintragung der GmbH und der Umwandlung)
Vielen Dank im Voraus