Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zuge einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass für eine ursprünglich steuerfrei behandelte Übungsleiterpauschale rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen sind. Ebenso ergibt sich eine Nachforderung für einen Minijobber, deren Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung bislang nicht abgeführt wurde.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich für uns zwei mögliche Szenarien, zu denen wir eine fachliche Einschätzung hinsichtlich der SV Konsequenzen benötigen:
1. Übernahme der gesamten Nachzahlung durch den Arbeitgeber
Ist es möglich, dass der Arbeitgeber sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung vollständig übernimmt?
Führt die vollständige Übernahme der Arbeitnehmeranteile zu einem geldwerten Vorteil, der zusätzlich der Lohnsteuer und Sozialversicherungspflicht unterliegt?
2. Einforderung der Arbeitnehmeranteile durch den Arbeitgeber
Ist der Arbeitgeber berechtigt, die nachzuzahlenden Arbeitnehmeranteile von den betroffenen Beschäftigten nachträglich einzufordern?
Kann der ausstehende Betrag im laufenden Arbeitsverhältnis als Nettoabzug von den zukünftigen Entgeltabrechnungen abgezogen werden?
Falls es bereits Beispiele gibt, in denen ähnliche Sachverhalte erörtert wurden, wäre ich sehr dankbar, wenn Sie mir diese zur Verfügung stellen könnten.
Ich freue mich auf Ihre fachliche Einschätzung und bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
FM