Expertenforum - Rückwirkende Erwerbsminderungsrente bei Langzeitkonten-Freistellung

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  • 01
    Rückwirkende Erwerbsminderungsrente bei Langzeitkonten-Freistellung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    für einen bereits pensionierten Mitarbeiter (ab 01.01.2025) haben wir ein Schreiben der Krankenkasse erhalten mit der Information, dass der ehem. Kollege wegen voller Erwerbsminderung ab dem 01.01.2024 berentet ist.

    Vom 01.11.2024 bis 31.12.2024 entsparte der Kollege sein flex. Langzeitkonto vereinbarungsgemäß.


    Ist diese Langzeitkontenfreistellung nun rückabzuwickeln und zu 100% als Störfall auszuzahlen i.V.m. mit einer 55er Meldung?

    Die Störfallhöhe beträgt über 20.000 EUR (brutto). Hat das Konsequenzen für Hinzuverdienstgrenzen von Erwerbsminderungsrentern?


    Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

  • 02
    RE: Rückwirkende Erwerbsminderungsrente bei Langzeitkonten-Freistellung

    Guten Tag,
     
    sofern Entgeltguthaben als Wertguthaben nicht vereinbarungsgemäß für eine Freistellung verwendet werden kann, kommt es in beitragsrechtlicher Hinsicht zu einem Störfall verbunden mit einer besonderen Beitragsberechnung.
     
    Nach dem Gemeinsame Rundschreiben zur sozialrechtliches Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen liegt beispielsweise solch ein Störfall bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wegen Zubilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung ohne Wiedereinstellungsgarantie vor.
     
    Voraussetzung für den Störfall ist hier die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Aus Ihrer Schilderung entnehmen wir, das der Mitarbeiter ab 01.01.2025 „pensioniert“ ist. Wir unterstellen, das in diesem Zusammenhang das Beschäftigungsverhältnis bereits beendet wurde.
     
    Aufgrund der rückwirkenden Zubilligung der Erwerbsminderungsrente kann in der Regel die Beschäftigung nur zukunftsbezogen beendet werden.
     
    Da dies aber bereits beendet ist, kann insoweit kein Störfall im Rahmen der Wertguthabenvereinbarung vorliegen. Es verbleibt daher bei der bisherigen beitragsrechtlichen Behandlung.
     
    Zu den Auswirkungen auf die Hinzuverdienstgrenze kann im Rahmen dieses Forums keine Auskunft gegeben werden, da hier individuelle notwendige Angaben nicht vorliegen.
    Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den zuständigen Rentenversicherungsträger.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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