Liebes Expertenteam,
es geht um folgenden Sachverhalt:
- Arbeitsunfähigkeit besteht ab 22.02.2023 krank.
- Ende LFZ per 04.04.2023.
- Ende Anspruch auf Krankengeld per 15.08.2024 (Aussteuerung).
- Ab 16.08.2024 Bezug ALG I (Übergangsgeld).
- Zum Termin der Aussteuerung per 15.08.2024 wurde eine Abmeldung mit Abmeldegrund 30 erstellt.
- Das Arbeitsverhältnis ist nicht beendet.
Eine Erwerbsminderungsrente (EMR) wurde rückwirkend ab 01.12.2023 befristet bis 31.05.2028 bewilligt mit Bescheid vom 06.10.2025.
Das Arbeitsverhältnis ruht während einer befristeten EMR weiterhin.
Welche Meldungen müssen nun erstellt werden?
Vielen Dank vorab!