Sehr geehrte Damen und Herren,
eine kürzlich ausgeschiedene MA begehrt rückwirkend die Lohnabrechnung sozialversicherungsrechtlich als Werksstudent.
Die MA war seit 05.02.2020 teilzeitbefristet mit 19,50 Std./Woche beschäftigt.
Der Nachweis des Studiums wurde erst jetzt eingereicht.
Muss hier zwingend die Korrektur der Abrechnung mit Personengruppenschlüsse 106 "Werksstudent" erfolgen? Besteht ein Anspruch darauf ? Die MA war bisher mit Personengruppengruppenschlüssel 101 normal angemeldet. Zwischendurch erfolgte auch ein kurzer Krankengeldbezug wegen Wegfall der Entgeltfortzahlung.