Hallo liebes Expertenforum,
ich habe folgenden Fall: ein Mitarbeiter hat bei uns im August 2022 eine Beschäftigung begonnen und war privat versichert, da er vorher als Honorarkraft tätig war. Er war zu dem Zeitpunkt, als er sein Arbeitsverhältnis bei uns begonnen hat, über 55 Jahre alt und wir haben den AG-Zuschuss an den MA zur Zahlung an die private Krankenversicherung ausgezahlt. Jetzt hat uns die gesetzliche Krankenkasse, bei der er vorher versichert war, mitgeteilt, dass er Klage eingereicht hatte, weil er in der gesetzlichen Krankenversicherung ursprünglich bleiben wollte. Das Sozialgereicht hat in 12/2024 entschieden, dass er rückwirkend ab 08/2022 gesetzlich versichert werden soll. Nun sollen wir als Arbeitgeber ihn rückwirkend ab 08/2022 anmelden und die entsprechenden KV und PV-Beträge ab diesem Monat abführen. Müssen wir tatsächlich ab 08/2022 alle Beiträge (AN und AG) an die Krankenkasse in vollem Umfang zahlen obwohl wir als AG keinen Fehler gemacht haben? Muss der AN auch Anteile übernehmen? Wie sollen wir vorgehen?
Vielen Dank für eine Rückmeldung.
Viele Grüße
Carmen A.