Expertenforum - Rückwirkend Jae Korrektur

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  • 01
    Rückwirkend Jae Korrektur

    Hallo,


    Ein Mandant hat einen Mitarbeiter seit Jahren als jae überschreiter in der beitragsgruppe 9111 bei der Krankenkasse angemeldet. Es hat sich nun herausgestellt, dass bereits ab 2023 die jae-grenze unterschritten wurde.

    Kann die Beurteilung rückwirkend berichtigt und die Beitragsgruppe auf 1111 korrigiert werden und wenn ja wie lange zurück? Ist sonst noch etwas zu beachten?! Vielen Dank.

  • 02
    RE: Rückwirkend Jae Korrektur

    Hallo Mister M,
     
    die Krankenversicherungsfreiheit endet mit dem Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze, und zwar auch dann, wenn erst nachträglich festgestellt wird (z. B. im Rahmen von Betriebsprüfungen), dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten ist. Sofern Mitarbeitende in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, endet mit dem Eintritt der Versicherungspflicht auch die freiwillige Krankenversicherung.
     
    Aus verwaltungspraktischen Erwägungen wird in diesen Fällen akzeptiert, dass das Versicherungsverhältnis in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht rückwirkend, sondern zukunftsorientiert berichtigt bzw. umgestellt wird.
     
    Dies gilt nach unserem Verständnis auch, wenn der Arbeitgeber aufgrund seiner internen Überprüfungen zu einem solchem Ergebnis kommt. Daher empfehlen wir Ihnen, die weitere Vorgehensweise mit der zuständigen Krankenkasse abzustimmen.
     
    Die vorstehenden Ausführungen gelten nicht, wenn während der Versicherungsfreiheit eine private Krankenversicherung bestand. In diesen Fällen ist das Versicherungsverhältnis entsprechend der wahren Rechtslage abzuwickeln; dementsprechend ist das Bestehen von Krankenversicherungspflicht auch rückwirkend festzustellen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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