Expertenforum - Rückmeldungen eAU

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  • 01
    Rückmeldungen eAU

    Sehr geehrtes Expternteam,


    wir haben eine eAU Rückmeldung, die uns jedoch unklar ist, wie wir diese zu deuten haben.


    Unsere Mitarbeiteirn ist in der Zeit vom 17.02.2025 - 21.02.2025 krank.

    Erneut hat sie sich für die Zeit vom 24.02.2025 - 28.02.2025 krank gemeldet.


    Seitens der Krankenkasse haben wir für den zweiten Zeitraum die Rückmeldung erhalten, dass es sich um eine Folgebescheinigung handelt.


    Unklar ist für uns, wie die Folgebescheinigung anzusetzen ist.

    Ist diese ab dem 22.02.2025 anzusetzen oder ab dem 24.02.2025.

    Festgestellt wurde diese am 24.02.2024.


    Es ist mit den eAU Rückmeldungen nicht eindeutig zu ersehen, ob die Folgebescheinigung vom Zeitraum her nahtlos anzusetzen ist oder ob es sich um einen neuen Zeitraum (mit Tage dazwischen) handelt.


    Wie ist diese Thematik am besten anzugehen?

  • 02
    RE: Rückmeldungen eAU

    Hallo AbrechnungsstelleLHSCRH,
     
    in dem von Ihnen beschriebenen Sachverhalt ist durch die Folgebescheinigung der Zeitraum als „nahtlos“ anzusetzen, sofern die betroffene Person zu keiner Arbeitsleistung am Wochenende verpflichtet ist. 
     
    Um den Anspruch auf die ggf. verkürzte Dauer der Entgeltfortzahlung bei häufiger Arbeitsunfähigkeit ermitteln zu können, empfehlen wir Ihnen, auch bei kürzeren Arbeitsunfähigkeitszeiten eine Vorerkrankungsanfrage im Rahmen des EEL-Verfahrens zu stellen.
     
    Im Einzelfall empfehlen wir Ihnen, die zuständige Krankenkasse bei Fragen zur „Nahtlosigkeit“ zu kontaktieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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