Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Rückmeldung Anzahl Kinder und Elterneigenschaft

    Liebes Expertenteam,


    ich habe folgende Frage:

    Ein Mitarbeiter hatte 4 leibliche Kinder per Geburtsurkunden nachgewiesen, alle unter 25 Jahre.

    Warum habe ich nach der Bestandsabfrage eine Rückmeldung mit der Anzahl Kinder 4 erhalten, aber mit 6 Ab-Daten? Die Pos. 2 steht mit zwei verschiedenen Datumsangaben bei Ab-Datum (0,1,2,2,3,4)

  • 02
    RE: Rückmeldung Anzahl Kinder und Elterneigenschaft

    Guten Tag,
     
    wir bitten um Verständnis, dass wir die Rückmeldungen, die Sie elektronisch vom BZSt erhalten, nicht kennen und daher nicht bewerten können. Ganz allgemein geben wir Ihnen gerne Auskunft:
     
    In einigen Fällen sind die Daten des Bundeszentralamts nicht vollständig. Daten für steuerlich nicht erfasste Kinder können bspw. über dieses Verfahren nicht erhoben werden.
    Die Informationen des BZSt sind keine abschließende und verbindliche Feststellung der Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder. Wenn das digitale Nachweisverfahren an seine Grenzen stößt, sind in Einzelfällen abweichende Entscheidungen des Arbeitgebers zugelassen und erforderlich. Dann sind die selbst erhobene Daten für die Beitragserhebung zulässig.
     
    Liegen dem Arbeitgeber abweichende Informationen von der Meldung des BZSt vor, muss der Arbeitgeber grundsätzlich eine Klärung mit den betroffenen Beschäftigten herbeiführen.
    Bei Bestätigung der Elterneigenschaft oder Anzahl der Kinder anhand geeigneter Nachweise, sind die Daten abweichend von der Rückmeldung für die Beitragserhebung in der Pflegeversicherung zu verwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.