Expertenforum - Rückfrage zum Einschalten des MD

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  • 01
    Rückfrage zum Einschalten des MD

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    aus welchem Grund schaltet eine Krankenkasse von sich aus den Medizinischen Dienst ein, wenn der Versicherte (unser Arbeitnehmer) sich seit September 2024 im Krankengeldbezug befindet?


    Besten Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Personalverwaltung

     

  • 02
    RE: Rückfrage zum Einschalten des MD

    Hallo Personalabteilung,
     
    da die Gründe zur Einbeziehung des Medizinischen Dienstes durch die betroffene Krankenkasse vielschichtig sein können, bitten wir um Verständnis, dass wir hierzu nur eine allgemeine Stellungnahme abgeben können. Zur Klärung der Angelegenheit empfehlen wir der betroffenen Person, ihre Krankenkasse zu kontaktieren.
     
    Grundsätzlich gilt:
     
    Die Krankenkassen sind nach § 275 SGB V verpflichtet, den Medizinischen Dienst (MD) einzuschalten, sofern dies erforderlich ist. Dies betrifft u.a. Begutachtungen bei Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit mit dem Ziel der Sicherung des Behandlungserfolgs, insbesondere zur Einleitung von Maßnahmen der Leistungsträger für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.
     
    Der MD fungiert hierbei als medizinischer Gutachter und Berater für die Krankenkassen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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