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  • 01
    Rückfrage zum § 616 BGB

    Liebes Experten-Team,


    ist im Arbeitsvertrag keine Regelung zu § 616 BGB enthalten, greift die gesetzliche Regelung des § 616 BGB und der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Gehalt während der Erkrankung eines Kindes weiterhin zu zahlen?

    MFG SH


     

  • 02
    RE: Rückfrage zum § 616 BGB

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Sollte es im Arbeitsvertrag keine Regelung zu § 616 BGB geben, greift § 616 BGB für den Fall der Erkrankung des Kindes ein, sofern der Arbeitnehmer das Kind betreuen muss. Das heißt, der Arbeitgeber ist unter dieser einschränkenden Voraussetzungen zur Fortzahlung der Vergütung verpflichtet.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
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