Expertenforum - Rückforderung von Entgelt für negatives Zeitguthaben wegen Beschäftigungsende

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  • 01
    Rückforderung von Entgelt für negatives Zeitguthaben wegen Beschäftigungsende

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    einer unserer Mitarbeiter ist zum 31.03.2025 ausgetreten. Aufgrund einer Dienstvereinbarung muss er negatives Zeitguthaben, das sich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf seinem Gleitzeitkonto befindet, als Entgelt zurückzahlen. Die Rückzahlung kann erst mit der Gehaltsabrechnung im April 2025 rückwirkend erfasst werden. Im April wird ihm (zufällig) auch noch eine unternehmenserfolgbezogene Einmalzahlung (Bonus) ausgezahlt.


    Muss ich die Entgeltrückzahlung für den negativen Zeitsaldo als Einmalzahlung erfassen?


    Für welchen Abrechnungsmonat?

    Letzter Entgeltabrechnungsmonat vor Austritt ist der März, bei einer Auszahlung von Zeitguthaben wäre nach §23d die Einmalzahlung rückwirkend diesem Monat zuzuordnen. Allerdings werden in diesem Fall für die negative Einmalzahlung keine überzahlten SV-Beiträge zurückerstattet.

    Letzter Entgeltzahlungsmonat aufgrund der Bonuszahlung ist April; bei einer Zurodnung der negativen Einmalzahlung zu diesem Monat wird das SV-Brutto der Bonuszahlung um die negative Einmalzahlung reduziert, es erfolgt hier also eine "Verrechnung".

    Wie ist die korrekte Vorgehensweise?

  • 02
    RE: Rückforderung von Entgelt für negatives Zeitguthaben wegen Beschäftigungsende

    Guten Tag,
     
    analog des § 23d SGB IV kann die Rückzahlung bzw. die arbeitsrechtlich zulässige Verrechnung unter Anwendung des § 23a SGB IV als Einmalzahlung behandelt werden.
     
    In dem von Ihnen geschilderten Fall ist daher eine Zuordnung zum letzten Abrechnungszeitraum März 2025 vorzunehmen.
     
    Die Bonuszahlung im April 2025 stellt ebenfalls eine Einmalzahlung dar und ist dementsprechend nach § 23a Abs. 2 SGB IV
    auch dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum (März 2025) zuzuordnen, da das Beschäftigungsverhältnis am 31.03.2025 endete.
     
    Da hier beide Zahlungen dem gleichen Abrechnungsmonat zugeordnet werden, kann eine beitragsmäßige Saldierung stattfinden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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