Expertenforum - Riesterförderung - Grundlage bei Übergangsbereich (ehemals Gleitzone)

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  • 01
    Riesterförderung - Grundlage bei Übergangsbereich (ehemals Gleitzone)

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    grundsätzlich müssen 5% des rentenversicherungspflichtigen Entgelts eingezahlt werden, um die sog. Riesterförerung zu erhalten.

    Bei Personen im Übergangsbereich: Gilt hier das tatsächliche Entgelt (das ja auch zwischenzeitlich im Rentenkonto berücksichtigt wird) oder die verminderte beitragspflichtige Einnahme (aus der die SV-Beiträge berechnet werden)?

    Vielen Dank.


    MfG

    Personalabteilung (PA)

  • 02
    RE: Riesterförderung - Grundlage bei Übergangsbereich (ehemals Gleitzone)

    Guten Tag,
     
    im Sozialversicherungsrecht wird das regelmäßige Arbeitsentgelt berücksichtigt. In § 14 SGB IV und der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) finden Sie die Vergütungen, die zum sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsentgelt gehören.
     
    Daraus ergibt sich, dass das sozialversicherungsrechtliche Brutto Berücksichtigung findet bei der vorausschauenden Betrachtung für die Anwendung der besonderen Regelungen des Übergangsbereichs.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Riesterförderung - Grundlage bei Übergangsbereich (ehemals Gleitzone)

    Danke für die Rückmeldung. Die Frage war, welches Brutto zugrunde zu legen ist, damit der AN die Riester-Förderung geltend machen kann. Er muss ja 4 (nicht 5) Prozent des Bruttobetrages einzahlen.

    4 Prozent der beitragspflichtigen Einnahme oder des tatsächlichen Entgelts?

    Ggf ist das auch eine steuerliche Frage.

  • 04
    RE: Riesterförderung - Grundlage bei Übergangsbereich (ehemals Gleitzone)

    Guten Tag,
     
    um Anspruch auf die volle Riester-Zulage zu haben, müssen vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens eingezahlt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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