Hallo liebes Expertenteam,
wir möchten gern einen Rentner im Übergangsbereich beschäftigen, der Versorgungsempfänger und privat krankenversichert ist. Er war noch nie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Würden die Schlüssel 119 und 0320 in diesem Fall Anwendung finden? Was ist für die korrekte Übermittlung der Beiträge zu beachten bzw. welche Einzugsstelle ist zu verwenden?
Außerdem wäre es interessant zu wissen, ob man auch privat krankenversicherte Arbeitnehmer, die bereits eine andere Hauptbeschäftigung haben, im Übergangsbereich anstellen kann und was bei ihnen SV-rechtlich zu beachten wäre?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.