Expertenforum - Rentner PKV im Übergang?

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  • 01
    Rentner PKV im Übergang?

    Hallo liebes Expertenteam,


    wir möchten gern einen Rentner im Übergangsbereich beschäftigen, der Versorgungsempfänger und privat krankenversichert ist. Er war noch nie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Würden die Schlüssel 119 und 0320 in diesem Fall Anwendung finden? Was ist für die korrekte Übermittlung der Beiträge zu beachten bzw. welche Einzugsstelle ist zu verwenden?


    Außerdem wäre es interessant zu wissen, ob man auch privat krankenversicherte Arbeitnehmer, die bereits eine andere Hauptbeschäftigung haben, im Übergangsbereich anstellen kann und was bei ihnen SV-rechtlich zu beachten wäre?


    Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

  • 02
    RE: Rentner PKV im Übergang?

    Hallo SandraS,
     
    wie Sie bereits vermutet haben, sind privat krankenversicherte Arbeitnehmer, die bereits eine Rente beziehen, mit dem Beitragsgruppenschlüssel „0320“ zu schlüsseln, sofern sie die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben. Der Personengruppenschlüssel lautet „119“. Liegt das regelmäßige monatliche Entgelt zwischen 556,01 und 2.000,00 €, sind die Regelungen des Übergangsbereichs alternativlos anzuwenden. Ein Verzicht auf die Anwendung des Übergangsbereichs ist nicht möglich
     
    Für die Prüfung der Anwendung des Übergangsbereichs sind ausschließlich die Arbeitsentgelte zusammenzurechnen, die aus (dem Grunde nach) versicherungspflichtigen Beschäftigungen erzielt werden. Zu beachten ist hierbei, dass in Addition aller Arbeitsentgelte die obere Entgeltgrenze in Höhe von 2.000,00 € nicht überschritten werden darf.
     
    Eine Addition des Arbeitsentgelts mit dem Versorgungsbezug erfolgt nicht.
     
    Beiträge und Meldungen sind an die „letzte“ gesetzliche Krankenkasse des Mitarbeiters zu übermitteln. War dieser – wie von Ihnen geschildert -  noch nie gesetzlich versichert, entscheidet der Arbeitgeber darüber, welche Einzugsstelle (eine bei Vorliegen von Krankenversicherungspflicht wählbare gesetzliche Krankenkasse) die Meldungen und die Beitragszahlungen erhält.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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