Sehr geehrtes Expertenteam,
es geht um einen Rentner, der den Höchstbeitrag zur Krankenversicherung bezahlen muß, da er die Voraussetzungen nicht erfüllt, um in die KVdR zu wechseln.
Dieser Rentner, der sich auf eine Tätigkeit bei uns beworben hat, würde die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten und wäre somit SV-Pflichtig.
Wird dann der Höchstbetrag, den er monatlich als Rentner bezahlen muß, um den Betrag aus der Aushilfstätigkeit gekürzt oder muß er dann weiterhin den Höchstbeitrag zur KV plus die Beiträge aus der Aushilfstätigkeit zahlen ? Er würde ja in dem Moment den Höchstbeitrag überschreiten.
Vielen Dank für eine Rückmeldung !