Expertenforum - Rentner - Midijob

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  • 01
    Rentner - Midijob

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    können Rentner, die eine Teilrente oder Vollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze als Midijobber im Übergangsbereich abgerechnet werden? Oder werden dadurch zu geringe Sozialversicherungsbeiträge berechnet und abgeführt? Für die Beantwortung meiner Frage, bedanke ich mich im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Britta B.

  • 02
    RE: Rentner - Midijob

    Hallo Britta B.,
     
    die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen zum Übergangsbereich finden Anwendung, wenn das monatliche Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung regelmäßig im Übergangsbereich von 556,01 bis 2000,00 EUR liegen. Sowohl bei Teilrentnern als auch bei Vollrentnern vor Vollendung der Regelaltersgrenze ist eine Beschäftigung im Rahmen des Übergangsbereichs möglich.
     
    Neben dem zu meldenden beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt ist für die Berücksichtigung im Rentenkonto bei Beschäftigungsverhältnissen im Übergangsbereich das tatsächliche Arbeitsentgelt im Feld Entgelt „Rentenberechnung“ bei den Meldungen anzugeben.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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