Sehr geehrte Damen und Herren,
können Rentner, die eine Teilrente oder Vollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze als Midijobber im Übergangsbereich abgerechnet werden? Oder werden dadurch zu geringe Sozialversicherungsbeiträge berechnet und abgeführt? Für die Beantwortung meiner Frage, bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Britta B.