Expertenforum - Rentner in der freiwillen KV

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  • 01
    Rentner in der freiwillen KV

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    eine Mitarbeiterin war aufgrund ihres Einkommens bislang in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert. Seit dem 01.10.24 ist sie Regelaltersrentnerin. Sie arbeitet als solche bis zum 28.02.25 weiter. In 10.24 ist das Gehalt unverändert. Ab dem 01.11.24 vermindert sich das Gehalt aufgrund einer Reduzierung der Arbeitszeit erheblich und liegt unter der Beitragsbemessungsgrenze. Wie ist die Mitarbeiterin ab dem 01.11.24 zu versichern. Endet die freiwillige Versicherung und ist in der KV dann der ermäßigte Beitragssatz zu hinterlegen ?

    Herzlichen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen

    Meikel

     

  • 02
    RE: Rentner in der freiwillen KV

    Hallo Meikel,
     
    wenn wir davon ausgehen, dass in Ihrem Fall das „Firmenzahlerverfahren“ bis Oktober 2024 angewandt wird, „müsste“ die beschäftigte Mitarbeiterin seit dem Beginn der Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze nach unserer Einschätzung mit dem Beitragsgruppenschlüssel „9321“ (Personengruppenschlüssel „119“) abgerechnet werden, wobei in der Krankenversicherung der ermäßigte Beitragssatz anzuwenden wäre.
     
    Durch das dauerhafte Unterschreiten der maßgebenden Jahresarbeitsentgeltgrenze endet die freiwillige Krankenversicherung, so dass die Beschäftigung ab 01.11.2024 der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht unterliegt. Der Beitragsgruppenschlüssel lautet in einem solchen Fall „3321“. Der Personengruppenschlüssel bleibt unverändert.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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