Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Mitarbeiterin war aufgrund ihres Einkommens bislang in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert. Seit dem 01.10.24 ist sie Regelaltersrentnerin. Sie arbeitet als solche bis zum 28.02.25 weiter. In 10.24 ist das Gehalt unverändert. Ab dem 01.11.24 vermindert sich das Gehalt aufgrund einer Reduzierung der Arbeitszeit erheblich und liegt unter der Beitragsbemessungsgrenze. Wie ist die Mitarbeiterin ab dem 01.11.24 zu versichern. Endet die freiwillige Versicherung und ist in der KV dann der ermäßigte Beitragssatz zu hinterlegen ?
Herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Meikel