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  • 01
    Rentenversicherung bei Altersvollrentnern

    Hallo liebes Experten-Team,


    ein Altersvollrentner hat die Möglichkeit weiter Beschäftigt zu werden und hierbei weiter voll in die Rentenversicherung einzuzahlen. Hierfür benötigt der Arbeitgeber eine Schriftliche Willenserklärung des Arbeitnehmers.


    Sind wir als Arbeitgeber dazu verpflichtet den Rentner über diese Möglichkeit zu informieren und ist der Arbeitgeber verpflichtet sich dies zu bestätigen?

    Oder darf der Arbeitgeber einfach Versicherungsfrei abrechnen bis der Rentner etwas anderes von sich aus sagt?


    Ich freue mich auf die Antwort.


    Viele Grüß und vielen Dank


    Mareike Stadach

  • 02
    RE: Rentenversicherung bei Altersvollrentnern

    Hallo Frau Stadach,
     
    nach Ihrer Schilderung liegt in Ihrem Sachverhalt der Bezug einer Altersvollrente nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze vor. In einem solchen Fall lautet der Beitragsgruppenschlüssel „3321“ (Personengruppenschlüssel „119“) ,sofern der betreffende Mitarbeiter in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist.
     
    Im Rahmen seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht hat der Arbeitgeber nach unserem Kenntnisstand die Arbeitnehmer grundsätzlich über die Möglichkeit des Verzichts auf die Rentenversicherungsfreiheit zu informieren.
     
    Die „Erklärung zum Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit bei Bezug einer Vollrente wegen Alters“ ist nach § 5 Abs. 4 bzw. § 230 Abs. 9 Sozialgesetzbuch VI schriftlich zu den Entgeltunterlagen zu nehmen. Empfehlenswert ist es, dies mit einem im Internet zur Verfügung stehenden Formulars zu dokumentieren. Dieses ist vom Antragsteller zu unterschreiben und hat den Vorteil, dass alle erforderlichen Angaben vorliegen.
     
    Erst bei Vorliegen dieser Voraussetzungen und dem schriftlichen Nachweis, dass der Mitarbeiter auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet, ist der Beitragsgruppenschlüssel „3121“ und der Personengruppenschlüssel „120“ zu verwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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