Guten Morgen,
ich habe einige Fragen zu Einmalzahlungen, die nach Austritt des Mitarbeiters gezahlt werden. Unser Mitarbeiter ist im Jahr 2023 ausgetreten und erhält regelmäßig, ein Mal im Jahr, Patentzahlungen. Die Zahlung wurde in diesem Jahr im Juli geleistet. Sind diese Zahlungen beitragspflichtig und muss der Mitarbeiter mit dem gleichen Beitragsgruppenschlüssel gemeldet werden, den er bei seinem Hauptarbeitgeber hat? Handelt es sich dann um eine Mehrfachbeschäftigung? Bedeutet das auch, dass er als freiwilliges versichertes Mitglied die Beiträge zu Krankenversicherung doppelt zahlen muss?
Vielen dank im Voraus!