Hallo,
darf ein Altersrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze, neben einem Minijob, bei einem anderen Arbeitgeber (wir) noch einen Midijob ausüben?
Welche Personen- und Beitragsgruppe ist beim Midijob anzuwenden?
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Hallo,
darf ein Altersrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze, neben einem Minijob, bei einem anderen Arbeitgeber (wir) noch einen Midijob ausüben?
Welche Personen- und Beitragsgruppe ist beim Midijob anzuwenden?
Guten Tag,
aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht spricht nichts gegen eine weitere Beschäftigung (Midijob).
Sofern der Rentner gesetzlich krankenversichert ist, ist die Beitragsgruppe „3321“ und der Personengruppenschlüssel „119“ zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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