Expertenforum - Regelaltersgrenze

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Regelaltersgrenze

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ein Mitarbeiter hat im November die Regelaltersgrenze erreicht und wird erst im kommenden Frühjahr einen Rentenantrag stellen.

    Wäre der Personengruppenschlüssel 101 und der

    Beitragsgruppenschlüssel 1121 korrekt?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und alles Gute für 2025.

    Resuandi

  • 02
    RE: Regelaltersgrenze

    Hallo Resuandi,
     
    wie Sie bereits korrekt vermuten, lautet für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer, die zwar die Regelaltersgrenze erreicht haben, jedoch (noch) keine Rente in Anspruch nehmen und weiterhin mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von mehr als 556,00 € (Geringfügigkeitsgrenze 2025) beschäftigt sind, der Beitragsgruppenschlüssel „1121“ (Personengruppenschlüssel „101“).
     
    Erst mit dem Bezug einer Altersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze und Ausübung der versicherungspflichtigen Beschäftigung ergeben sich weitere Auswirkungen auf die Beurteilung in den einzelnen Sozialversicherungszweigen. Demnach wäre der Beitragsgruppenschlüssel „3321“ zu verwenden (Personengruppenschlüssel „119“).
     
    Wir wünschen Ihnen ebenfalls alles Gute für 2025!
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.