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  • 01
    PV-Abschlag für Kinder

    Guten Tag,


    bei einer Dame, die nach Steuerklasse 5 abgerechnet wird, wurde mir nun mittels DABV-Verfahren 2 Kinder zurückgemeldet.


    Darf ich die Korrektur des PV-Abschlags jetzt noch rückwirkend bis 01.07.2023 vornehmen oder ist das jetzt zu spät ? Bzw. welche Zeiträume dürfte ich noch korrigieren ?

  • 02
    RE: PV-Abschlag für Kinder

    Guten Tag,
     
    der in der Zeit vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2025 im vereinfachten Nachweisverfahren durch einfache Mitteilung erbrachte Nachweis der Elterneigenschaft und der Anzahl der Kinder bleibt wirksam, wenn das Ergebnis des Abrufs der Daten im automatisierten Übermittlungsverfahren bestätigt wird.
     
    Sofern die im vereinfachten Nachweisverfahren mitgeteilten Angaben im Zuge des Abrufs der Daten zur Elterneigenschaft und zur Anzahl der Kinder im automatisierten Übermittlungsverfahren nicht bestätigt werden, ist für die Zeit ab dem 01.07.2025 der Nachweis der Elterneigenschaft durch geeignete Unterlagen gegenüber dem Arbeitgeber erbringen. Für die Zeit bis zum 30.06.2025 gilt eine Art Bestandsschutz, das heißt, dass keine rückwirkende Korrektur zu Lasten des Mitglieds erfolgt.
     
    Eine rückwirkende Korrektur (Erstattung) ist hingegen – längstens für die Zeit bis 01.07.2023 – vorzunehmen, sofern die Daten zur Elterneigenschaft und zur Anzahl der Kinder im automatisierten Übermittlungsverfahren von den im vereinfachten Nachweisverfahren durch einfache Mitteilung gemachten Angaben zu Gunsten des Mitglieds abweichen. Das gilt selbst dann, wenn das Mitglied in dem Zeitraum vom 01.07.2023 bis zum 30.09.2025 der Anforderung des Arbeitgebers zur Mitteilung der erforderlichen Angaben zur Elterneigenschaft und zur Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder im Sinne des § 55 Absatz 3d Satz 2 SGB XI nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: PV-Abschlag für Kinder

    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.


    Gibt es da eine Frist, bis zu der das korrigiert werden darf ? Ich habe da noch ein paar Kandidaten mehr und frage mich, wie viel Zeit mir für die Korrektur ab 01.07.2023 bleibt.


    LG

    ES


     

  • 04
    RE: PV-Abschlag für Kinder

    Guten Tag,
     
    uns ist eine konkrete Frist zur Korrektur der Pflegeversicherungsbeiträge nicht bekannt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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