Ein Mitarbeiter hat im Januar 2024 eine Gehaltserhöhung auf EUR 6.100 (EUR 6.100 x 12 =
EUR 73.200) erhalten.
Im Dezember erfolgte die Püfung der JAEG. Hierbei wurde festgestellt, dass er die JAEG 2024 überschritten hat, aber nicht die JAEG für 2025.
Im Januar 2025 hat er eine Gehaltserhöhung um EUR 100 erhalten. Die Erhöhung wurde im Januar 2025 beschlossen. Mit dem neuen Gehalt von EUR 6.200 EUR kommt er über die JAEG für 2025.
Ab wann ist er versicherungsfrei?