Wir haben bei der Prüfung der Umlagepflicht U1 festgestellt, dass wir 30,04 beschäftigte Arbeitnehmer im Jahr 2024 hatten.
Darunter sind jedoch 2,0 schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mind. 50%. Sind diese mitzuzählen oder bleiben diese bei der Ermittlung für die 30 beschäftigten Arbeitnehmer außen vor, so dass wir nur 28,04 beschäftigte Arbeitnehmer hätten?