Hallo liebes Expertenteam,
ich habe eine Mitarbeiterin, die privat versichert ist und in diesem Jahr mit ihrem jetzigen Gehalt die JAEG unterschreiten würde. Sie wird aber zum April eine Gehaltserhöhung bekommen, mit der sie über der JAEG liegen würde. Kann ich diese Gehaltserhöhung bei der Beurteilung der KV-Pflicht mit einbeziehen, wenn mir der Vorgesetzte die zukünftige Gehaltserhöhung schriftlich bestätigt? Oder diese jetzt vertraglich abgeschlossen wird?
Danke für Ihre Antwort und viele Grüße
Katharina