Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Prüfung zu folgender Beurteilung unseres geringfügigen Mitarbeiters. Im Mai, September, Oktober und November ist der Mitarbeiter als Krankheitsvertretung eingesprungen „unvorhersehbar“). Folgende Entgelte wurden gezahlt:
06/23 516,60€
07/23 574,48€ (davon 46,09€ Einmalzahlung Urlaubsgeld)
08/23 494,01€
09/23 397,45€
10/23 396,60€
11/23 642,94€ (davon 246,34€ Einmalzahlung Weihnachtsgeld)
12/23 396,60€
01/24 417,30€
02/24 460,16€
03/24 407,88€
04/24 441,14€
05/24 787,20€ (Krankheitsvertretung. Rückwirkende Prüfung = keine Überschreitung)
06/24 527,88€
07/24 527,88€
08/24 528,73€
09/24 579,45€ (Krankheitsvertretung. Rückwirkende Prüfung = keine Überschreitung )
10/24 944,00€ (Krankheitsvertretung. Rückwirkende Prüfung = 1. Überschreitung)
11/24 868,65€ (Krankheitsvertretung + 228,30 Einmalzahlung Weihnachtsgeld. Rückwirkende Prüfung = 2. Überschreitung)
12/24 520,35€
Wir haben den Fall so beurteilt: ab Dezember 2024 liegt eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor, weil die Gesamtgrenze zum dritten Mal überschritten wird. Prüfung jeweils 12 Monate rückwirkend. Wir sind uns unsicher ob hier ggf. schon vorher eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt.
Danke!