Sehr geehrte Damen und Herren,
es erfolgte eine Betriebsprüfung der DRV für 2020 bis 2023. Im Jahr 2023 wurde eine Nachzahlung ermittelt, welche sich voraussichtlich auch für das 1. Halbjahr 2024 ergeben wird. Die Änderung der Lohnrechnung 2024 ist nicht vor Januar 2025 möglich, da erst dann, die programmtechnische Änderung seitens der EDV umgesetzt werden kann. Ist es aus dem Grund möglich nach der Lohnrechnung 2024, eine Betriebsprüfung seitens des AG für das Jahr 2024 bei der DRV zu verlangen, um die Beitragsnacherhebung zeitnah erfolgen zu lassen?
Vielen Dank Kluge