Hallo,
lt Fragebogen zur Beschäftigung als kurzfristige Aushilfe liegen folgende Informationen zur Beurteilung der Berufsmäßigkeit vor. Der Aushilfsverdienst liegt über 450 Euro.
Bis Ende Juni 2022: Freiwilligendienstleistender
In der 1. Juli-Woche sollen 6 zusammenhängende Tage als Aushilfe gearbeitet werden.
Ab Herbst 2022 wird ein Studium aufgenommen.
Es gab im laufenden Kalenderjahr keine weiteren Beschäftigungen. Es gibt keine Meldung als Arbeits- oder Ausbildungssuchender bei der Agent. für Arbeit.
Darf/kann in diesem Fall die Berufsmäßigkeit ausgeschlossen werden?
Vielen Dank und beste Grüße.