Expertenforum - Provisionszahlungen Einmal- oder laufender Bezug

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  • 01
    Provisionszahlungen Einmal- oder laufender Bezug

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir tun uns etwas schwer bei der Entscheidung Provisionszahlungen als laufenden Bezug oder als Einmalbezug in der Gehaltsabrechnung innerhalb des Kalenderjahres zu berücksichtigen.

    Wird eine laut Arbeitsvertrag zugesagte Erfolgsprovision z.B. Angestellter Makler erhält Provision aus seinen Verkäufen nur 1/4jährlich über die Gehaltsabrechnung vergütet, zählt diese Provision innerhalb eines Kalenderjahres zu seinen laufenden Bezügen oder müssen die jeweiligen Quartalszahlungen als Einmalbezug gerechnet werden?

    Eine verständliche Erläuterung habe ich bisher leider noch in keiner Literstur gefunden.

    Können Sie uns zum Thema ggf. eine verständliche Erklärung geben?

    Das wäre sehr hilfreich für uns. Im Voraus vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen

    Heike Großmann

  • 02
    RE: Provisionszahlungen Einmal- oder laufender Bezug

    Hallo Frau Grossmann,

    wie Sie bereits ausgeführt haben, ist die genaue Unterscheidung zwischen laufendem oder einmaligem Arbeitsentgelt für die Beitragsberechnung von Provisionen nicht immer ganz einfach.

    Einmalig gezahlte Arbeitsentgelte sind nach gesetzlicher Bestimmung Zuwendungen, die dem Arbeitsentgelt zuzurechnen sind und nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt werden (§ 23a Abs. 1 Satz 1 SGB IV). Aus dieser Definition folgt im Umkehrschluss, dass es sich um laufende Arbeitsentgelte handelt, wenn die Zuwendungen für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gewährt werden.

    Provisionen gehören in der Regel zum laufenden Arbeitsentgelt, auch wenn diese in größeren Zeitabständen als monatlich ausgezahlt werden. Sie sind für die Beitragsberechnung dem Lohnabrechnungszeitraum zuzuordnen, für den sie gezahlt werden.

    Sie sind allerdings dann als einmalige Zuwendungen zu behandeln sind, wenn sie ohne Bezug auf bestimmte Lohnzahlungs- bzw. Lohnabrechnungszeiträume gewährt werden.

    Da nach Ihrer Schilderung die Provision sowohl arbeitsvertraglich zugesichert wird als auch einen Bezug auf einen bestimmten Entgeltabrechnungszeitraum hat, ist sie dem laufenden Arbeitsentgelt zuzuordnen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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