Expertenforum - Provisionauszahlung nach Beendigung des Arbeitsverhältnis - Steuer & Sozialversicherung

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  • 01
    Provisionauszahlung nach Beendigung des Arbeitsverhältnis - Steuer & Sozialversicherung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    übernahme vom Mandant ab das Jahr 2025,

    allerdings soll eine Provision im Monat Mrz 10.000 € und eine später im Jahr 2025 erfolgen auch über 20.000 €

    Arbeitnehmer war bis Aug 2024 in der Firma beschäftigt und sein monatliches Gehalt 6.700 €, Auszahlung Abfindung 12.450 €.

    Wie ist das ganze zu versteuern und in welches Jahr ? Welche Steuerklasse darf angewendet werden?

    Welche Meldungen werden für die Sozialversicherung benötigt bzw. was muss gemeldet werden.

    Wir sind ratlos und bitten um Unterstützung.

    Vielen Dank im voraus.

  • 02
    RE: Provisionauszahlung nach Beendigung des Arbeitsverhältnis - Steuer & Sozialversicherung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    nachfolgend dürfen wir die lohnsteuerlichen Aspekte der Frage beantworten. Bezüglich der SV-Themen verweisen auf die Fachexperten Sozialversicherung.


    Lohnsteuerlich sind die Einkünfte nach dem sogenannten "Zuflussprinzip" jeweils dem Kalendermonat (und Kalenderjahr) zuzuordnen, in dem sie dem Arbeitnehmer verfügbar werden (zufließen).


    Bei nachträglichen Zahlungen z.B. im Juni 2025 (und Beendigung des Arbeitsverhältnisses im August 2024) sind also die lohnsteuerlichen Verhältnisse im Juni 2025 maßgeblich.


    Für die Lohnsteuer sind jeweils aktuelle ELStAM abzurufen und anzuwenden. Wenn der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der nachträglichen Zahlung einem anderen Beschäftigungsverhältnis nachgeht, werden für die nachlaufenden Einkünfte des früheren Beschäftigungsverhältnisses regelmäßig Lohnsteuer nach Steuerklasse 6 zu berechnen sein. Diese Lohnsteuerklasse findet auch Anwendung, falls keine ELStAM abrufbar sind.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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