Expertenforum - Probearbeit Chancenkarte

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  • 01
    Probearbeit Chancenkarte

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    meine Frage bezieht sich auf die Chancenkarte und der Probearbeit.

    muss der Bewerber der nächste Woche einreist, sich für die 2 wöchige Probearbeit eine Sozialversicherungsnummer einer gesetzlichen Krankenkasse vorweisen?

    Laut den Angaben ist er bei der Studentischen Mawista Krankenkasse versichert.....

    Da eine Anmeldung zumindest für die Unfallversicherung gemacht werden müsste. Dies aber mit der Mawista Krankenkasse nicht möglich ist?

  • 02
    RE: Probearbeit Chancenkarte

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Hierzu werden sich unsere Experten im Sozialversicherungsrecht nochmals bei Ihnen melden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 03
    RE: Probearbeit Chancenkarte

    Guten Tag,


    die eingeführte Chancenkarte soll das Fachkräfteeinwanderungsgesetz lukrativer machen. Qualifizierte Nicht-EU-Bürger, die noch keinen festen Arbeitsvertrag in Deutschland haben, können anhand eines Punktesystems nach Deutschland einreisen, um vor Ort nach einer Arbeitsstelle zu suchen. Erlaubt sind Nebenbeschäftigungen bis zu 20 Stunden in der Woche sowie zweiwöchige Probearbeiten.


    Ein Probearbeitsverhältnis unterliegt grundsätzlich in allen Zweigen der Sozialversicherung der Versicherungspflicht, soweit das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt. Eine kurzfristige Beschäftigung ist aufgrund der zu unterstellenden Berufsmäßigkeit nicht möglich. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ist hingegen möglich, wenn die Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 538 EUR/ Monat) nicht überschritten wird.


    Die Anmeldung an die zuständige Einzugsstelle kann ohne Sozialversicherungsnummer erfolgen. Die Einzugsstelle leitet auf Grundlage der Angaben in der Anmeldung das Vergabeverfahren für die Versicherungsnummer ein und meldet dem Arbeitgeber die Versicherungsnummer zurück.


    Bei versicherungspflichtigen Probearbeitsverhältnissen gestaltet sich die Unfallversicherungspflicht wie bei jedem Beschäftigten. Bei Schnuppertagen empfehlen wir Kontakt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft aufzunehmen.


    Die Mawista GmbH ist eine private Krankenversicherung, hier ist eine Meldung zur Unfallversicherung daher nicht möglich.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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