Hallo zusammen,
wie verhält es sich, wenn der Mitarbeiter privat versichert ist und der Arbeitgeber aber keine Bescheinigung der PKV vorliegen hat?
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Hallo zusammen,
wie verhält es sich, wenn der Mitarbeiter privat versichert ist und der Arbeitgeber aber keine Bescheinigung der PKV vorliegen hat?
Hallo Lohn und Gehalt,
Ihre Frage zur Auskunftspflicht von Mitarbeitenden und welche Auswirkungen es hat, wenn privat krankenversicherte Beschäftige keine relevanten Bescheinigungen hierüber vorlegen, betrifft neben der sozialversicherungsrechtlichen Thematik vordergründig arbeitsrechtliche Regelungen, zu denen wir im Rahmen dieses sozialversicherungsrechtlichen Forums grundsätzlich keine Stellungahme abgeben können.
Weitergehende Antworten auf Ihre arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder Fachanwälten für Arbeitsrecht.
Gerne geben wir Ihnen zu den sozialversicherungsrechtlichen Aspekten Ihrer Fragestellungen die folgenden grundsätzlichen Informationen:
Nach § 28o Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV sind die Beschäftigten (einschließlich privat krankenversicherten Mitarbeiter) verpflichtet, die zur Durchführung des Meldeverfahrens und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben gegenüber ihrem Arbeitgeber zu machen und – soweit erforderlich - Unterlagen vorzulegen.
Dazu zählen alle Angaben, die den Arbeitgeber in die Lage versetzen, die Versicherungspflicht und die Beitragshöhe korrekt beurteilen zu können.
Diese Verpflichtungen bestehen nicht nur anlässlich der Beschäftigungsaufnahme, sondern auch bei Änderungen der Verhältnisse im Laufe der Beschäftigung. Sie beschränken sich auch nicht darauf, Fragen des Arbeitgebers zu beantworten. Vielmehr hat ein Beschäftigter auch während des Arbeitsverhältnisses eintretende Änderungen unaufgefordert anzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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