Expertenforum - Privatversicherung Arbeitnehmer

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Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

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  • 01
    Privatversicherung Arbeitnehmer

    Hallo zusammen,

    wie verhält es sich, wenn der Mitarbeiter privat versichert ist und der Arbeitgeber aber keine Bescheinigung der PKV vorliegen hat?

  • 02
    RE: Privatversicherung Arbeitnehmer

    Hallo Lohn und Gehalt,

    Ihre Frage zur Auskunftspflicht von Mitarbeitenden und welche Auswirkungen es hat, wenn privat krankenversicherte Beschäftige keine relevanten Bescheinigungen hierüber vorlegen, betrifft neben der sozialversicherungsrechtlichen Thematik vordergründig arbeitsrechtliche Regelungen, zu denen wir im Rahmen dieses sozialversicherungsrechtlichen Forums grundsätzlich keine Stellungahme abgeben können.
    Weitergehende Antworten auf Ihre arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder Fachanwälten für Arbeitsrecht.
    Gerne geben wir Ihnen zu den sozialversicherungsrechtlichen Aspekten Ihrer Fragestellungen die folgenden grundsätzlichen Informationen:
    Nach § 28o Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV sind die Beschäftigten (einschließlich privat krankenversicherten Mitarbeiter) verpflichtet, die zur Durchführung des Meldeverfahrens und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben gegenüber ihrem Arbeitgeber zu machen und – soweit erforderlich - Unterlagen vorzulegen.
    Dazu zählen alle Angaben, die den Arbeitgeber in die Lage versetzen, die Versicherungspflicht und die Beitragshöhe korrekt beurteilen zu können.
    Diese Verpflichtungen bestehen nicht nur anlässlich der Beschäftigungsaufnahme, sondern auch bei Änderungen der Verhältnisse im Laufe der Beschäftigung. Sie beschränken sich auch nicht darauf, Fragen des Arbeitgebers zu beantworten. Vielmehr hat ein Beschäftigter auch während des Arbeitsverhältnisses eintretende Änderungen unaufgefordert anzugeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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